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Griffige Neufassung – KfW fördert „Energieeffizient Bauen und Sanieren“
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Griffige Neufassung – KfW fördert „Energieeffizient Bauen und Sanieren“

Altbau-Modernisierung: Je energieeffizienter, desto mehr gibt es dazu

Zum 1. April 2009 hat die KfW-Bankengruppe die Förderung zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden neu strukturiert. Weniger Programme, mehr Fördermöglichkeiten: Das freut den Bauherrn und das Handwerk.

Statt der bisherigen drei Förderprogramme „Ökologisch bauen“, „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ und „Wohnraum-Modernisieren – Öko-Plus“, gibt es jetzt nur noch zwei Programme. Das Neubau-Förderprogramm heißt nun schlicht „Energieeffizient Bauen“. Und für alle energetischen Maßnahmen im Gebäudebestand gilt das Programm „Energieeffizient Sanieren“. Verwechslungen dürften damit ausgeschlossen sein.

Gefördert werden Maßnahmen, wie bisher, über zinsgünstige Kredite, die aus Bundesmitteln verbilligt werden. Das ermöglichte eine weitgehende Vereinheitlichung der Programme und Förderbedingungen. Alternativ ist aber auch eine Zuschussvariante wählbar – dafür müssen die Anträge direkt bei der KfW gestellt werden, während für KfW-Kredite auch künftig die eigene Hausbank oder ein anderes freies Kreditinstitut Anlaufstelle bleibt. Als einheitlicher Förderstandard für Neubau und Sanierung gilt nun das neue "KfW-Effizienzhaus". Diese Marke knüpft an das erfolgreiche KfW-Energiesparhaus im Neubau an und erweitert es um den Bereich der Sanierung.

Neu ist die ergänzende Sonderförderung von speziellen Sanierungsmaßnahmen im Baukastensystem. Die KfW vergibt selbst direkte Zuschüsse für die qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen (beispielsweise einen Energieberater), den Austausch von Nachtsstromspeicherheizungen sowie die Optimierung von bestehenden Heizungsanlagen. Diese Maßnahmen können sowohl miteinander als auch mit der Kredit- oder der Zuschussvariante des Programms oder mit anderen KfW-Programmen kombiniert werden.

Was wird im Bestand gefördert?

Förderfähig sind alle Sanierungsmaßnahmen, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen, aber auch der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern nach erfolgter energetischer Sanierung sowie der Ersterwerb von Wohnungseigentum in solchen Gebäuden. Zum Nachweis sind – von einem Sachverständigen bestätigt – der Transmissionswärmeverlust bezogen auf die Wärme übertragende Umfassungsfläche sowie der Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes zu ermitteln. Alternativ können über das Förderprogramm aber auch Einzelmaßnahmen und freie Einzelmaßnahmenkombinationen zur Einsparung von Energie und CO2 gefördert werden.

Das enge Korsett der bisher geförderten, fest geschnürten „KfW-Förderpakete“ wurde damit zugunsten individueller Konzepte und Vorgehensweisen aufgeschnürt. Die konsequente Sanierung zum KfW-Effizienzhaus bringt demgegenüber aber ein zusätzliches finanzielles Bonbon: Wird nämlich die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen und das Erreichen des angestrebten Effizienzhausstandards von einem Sachverständigen nachgewiesen, erlässt die KfW einen Teil der Darlehensschuld in Form eines Tilgungszuschusses.

Das Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ unterscheidet zwei Effizienzhaus-Varianten mit unterschiedlichen Energieverbrauchs- und Wärmeverlustgrenzmarken. Ein „KfW-Effizienzhaus70“ darf den Jahres-Primärenergiebedarf und spezifischen Transmissionswärmeverlust von 70 % der zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus bezogen auf die EnEV 2007, Anlage 1, Tabelle 1) nicht überschreiten. Diese Einschränkungen gelten in Analogie auch für KfW-Effizienzhäuser 100, die damit energetisch dem Niveau eines Neubaues nach EnEV 2007 entsprechen. Die Kombination des KfW-Darlehens mit anderen Fördermitteln ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

Um Irritationen vorzubeugen, sei angemerkt, dass die EnEV 2009 erst ab dem 1. Oktober 2009 in Kraft ist. Bis zu ihrer Integration in die KfW-Programme gelten daher die Festsetzungen der EnEV 2007.

Für die Baubranche ist wichtig zu wissen, dass diese KfW-Fördermittel grundsätzlich nur dann gewährt werden, wenn die technischen Mindestanforderungen für das Programm erfüllt und die Maßnahmen von Fachunternehmen des Bauhandwerks – gegen Rechnung – ausgeführt werden. Details hierzu enthält eine FAQ-Liste für das Programm „Energieeffizient Sanieren“, die überdies Hinweise zu den Merkblättern und Anlagen liefert. Besonders beachtenswert ist die Förderungsoption für die Planung und Baubegleitung von energetischen Sanierungen. Durch das Einbeziehen von Planern und Energieberatern will die KfW einerseits Bauherren zur Beauftragung von energetischen Gesamtkonzepten anregen und andererseits mittels Leistungsprüfung eine gute Ausführungsqualität sicherstellen.

Auf der Basis dieses Förderangebotes lassen sich aber auch hilfreiche Kooperationen zwischen Handwerkern und Planern begründen – sowohl fachlich als auch ökonomisch. Nicht jeder Auftraggeber kennt die Möglichkeit dieser Förderung und ist vielleicht für einen entsprechenden Hinweis dankbar. Mitunter könnten auf diese Weise vielleicht aus energetisch weniger effizienten Bagatellmaßnahmen veritable Bauaufträge erwachsen – zum Vorteil aller Beteiligten. Denn immerhin kann der Kreditbetrag bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten betragen.

Wenn es also gelingt, den Auftraggeber von einer Energiesparmaßnahme zu überzeugen, kann der auch die notwendige Investitionssumme erhalten – maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzel- und Kombimaßnahmen. Je nach Maßnahmenkonzept und Kredithöhe gleicht sich zumindest ein Teil der Investition über Energiekosteneinsparungen aus, dazu verbleibt auf jeden Fall eine zukunftsgerechte Vermögensaufwertung. Ja, da könnte ein zufriedener Kunde doch fast darauf kommen, die maßgeblichen Akteure dieser Situation weiter zu empfehlen.

Weiterführende Links:

KfW Bankengruppe

Direkter Link: Merkblatt Energieeffizient Sanieren

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