
Gleichsam im Begriff enthalten, geht der Sanierung ein Schaden voraus. Ohne eine gesonderte Beauftragung gehört deshalb zur "Wieder"-Instandsetzung die Feststellung und Beseitigung der Schadensursache mit zum Leistungsumfang, der seinerseits sehr unterschiedlich sein kann.
Da gibt es einerseits die überschaubaren, vorab einwandfrei kalkulierbaren Sanierungen bei Ausblühungen, Durchfeuchtungen, Schimmelpilzbefall, Abplatzungen oder Rissen an einem Bauteil. Andererseits warten aber ausgedehnte Sanierungen von Bädern, Speichern, Kellern und Balkonen auf das Handwerk, bei dem man das Fachwissen und die Erfahrung für die Ausführung solcher Aufgaben voraussetzt. Das gilt noch mehr, wenn es darum geht, die Funktion samt der stimmigen Optik von statisch tragenden Bauteilen wieder herzustellen. Beim "regelgerechten" Sanieren von Konstruktionen im Beton- und Mauerwerksbau muss die ursprüngliche Qualität wiederhergestellt werden. Der aktuelle "Stand der Bautechnik" steht zwar nicht in der Bringschuld - er kann und sollte aber angestrebt werden.