
„Der Wohnungsbau ist eine der wichtigsten Branchen in Deutschland und die Erfahrung zeigt, dass es der Wirtschaft schlecht geht, wenn es dem Bau schlecht geht“ überschreibt die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau (DGfM) einen Forderungskatalog in Richtung Bundesregierung.
Nun darf man dieses weit her geholte, nämlich aus Wirtschaftswunderzeiten stammende, Entree angesichts des Niedergangs der Bauwirtschaft seit der „Wiederaufbaublase Ost“ ohne Zweifel in Frage stellen, denn den negativen Folgen für die Baubranche stand eine über Jahre prosperierende Gesamtwirtschaft gegenüber. Was indes nicht heißen soll, dass die fünf Forderungen anlässlich der Diskussion um ein Wachstumspaket nicht wenigstens Gehör finden sollten. Schließlich würde „erfahrungsgemäß eine Milliarde Anschubfinanzierung durch staatliche Fördermaßnahmen bis zum Achtfachen an zusätzlichen Investitionen aktivieren“ – mit der Folge, dass in der Branche bis zu 180.000 Arbeitsplätze geschaffen würden. Mit dieser Begründung fordert die DGfM:
1.) Die Erhöhung der seit Januar 2007 auf dem Tiefstand von 2 Prozent linear festgeschriebenen steuerlichen Abschreibungen auf Immobilien, damit sich Investitionen in den Wohnungsbau wieder lohnen.
2.) Ein Ausdehnen der KfW-Förderprogramme für seniorengerechtes Wohnen und die Förderung des Bestandsersatzes von Gebäuden, um so qualitativ hochwertiges und nachhaltiges Bauen zu ermöglichen.
3.) Eine steuerliche Erleichterung für Handwerkerleistungen im selbst genutzten Wohnraum, um Investitionen von Bauherren und Wohnungsbesitzern zu fördern.
4.) Eine intensive Prüfung des Mietrechts dahingehend, wie investitionshemmende Regelungen schnell abgebaut werden können. Im Klartext sollen sinnvolle Investitionskosten in die Energieeffizienz und in die demographische Funktionalität (Anpassung der Wohnungsstrukturen) angemessen an die Mieter weiter gegeben werden können.
5.) Sicherung einer konsequenten Wohnraumförderung durch die Länder, indem die Kompensationszahlungen des Bundes wirklich durch die Länder verdoppelt und zweckgebunden zur Förderung des Wohnungsbaus eingesetzt werden.
Zur Erinnerung: Seit 2007 liegt die Kompetenz über die Wohnraumförderung bei den Ländern. Die Bundesregierung leistet dabei Kompensationszahlungen in Höhe von jährlich 518 Millionen Euro bis 2013, aber die Länder setzen diese Kompensation nicht immer zweckgebunden ein. Erst wenn die Länder, wie vereinbart, diese Mittel wirklich in die Wohnraumförderung geben, mit Landesmitteln verdoppeln und ergänzend in eine wirksame Wohnungsbaufördergesetzgebung umsetzen, kommt die Wohnraumförderung bei jungen Familien, Menschen mit geringeren Einkommen und Senioren wirklich an.
So wohl gemeint auch diese (in den Inhalten übrigens nicht neue) „Streuförderung“ wohl ist, darf gerade die Baubranche und vor allem das Handwerk einmal konkrete Investmentvorschläge des Fraktionsvorsitzenden der Grünen, MdB Fritz Kuhn, dagegen stellen: Er hält es für sinnvoller, „die Milliarden in landesweit drückende und für alle Bürger Nutzen bringende Baustellen zu investieren, die sich seit Jahren im Dauerstau befinden, trotz ihres sichtbar maroden Zustandes.“ Damit meint Kuhn die „nachhaltige“ Modernisierung von Schulen, Universitäten, Krankenhäusern und ähnlichen Infrastrukturobjekten für die soziale Versorgung. Wenn am Ende alle etwas von den angeschobenen Projekten des Konjunktur- und Wachstumspaketes haben, so seine absolut schlüssige Begründung, werden sie auch akzeptieren, dass die – wohlgemerkt, nicht von ihnen zu verantwortenden! – „Konjunkturförderungskosten“ des Wachstumspaketes von allen getragen werden müssen. Ist es angesichts der wieder einmal gezielt in gewisse (Groß-) Industrietaschen „streuenden“ Gießkannen nicht beruhigend, dass es noch Politiker zu geben scheint, die logisch zu denken und ihre Gedanken sogar für „Normalos“ nachvollziehbar zu formulieren vermögen?!