
Hinter dem Kürzel KMU verbergen sich „kleinere und mittlere Unternehmen“ – und damit lässt sich auch das Handwerk in diese Riege einordnen. Um was geht’s?
Die Energiekosten machen vielen Betrieben zu schaffen. Zugleich sind aber vielen Unternehmern die eigenen Energieeinsparpotenziale gar nicht bewusst. Letztere zu ergründen gibt es aber inzwischen Experten namens Energieberater. Damit nun die beiden Gruppen zueinander finden, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gemeinsam mit der KfW-Förderbank den „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“ aufgelegt. Dieses Förderprogramm dient der „Überwindung bestehender Informationsdefizite über betriebliche Energieeinsparmöglichkeiten" und soll ein Anreiz zur Umsetzung von "Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz“ sein. Unbürokratisch ausgedrückt heißt das: Es gilt, über fachkundige Berater Lösungen für eine Minimierung des Energieverbrauchs von Unternehmen zu finden – und die konkreten Schritte in diese Richtung will das Programm einleitend und begleitend finanziell unterstützen.
Honorare mit Zuschusshöhen
Bei der Beratungsförderung wird deshalb zwischen einer Initialberatung und einer Detailberatung unterschieden. Die eintägige Initialberatung soll auf der Grundlage von Verbrauchsdaten und einer Betriebsbesichtigung energetische Schwachstellen aufdecken und gegebenenfalls einen ersten Überblick über eventuelle Maßnahmen herstellen. Dafür erhalten Unternehmen einen Zuschuss von 80 Prozent des maximal förderfähigen Berater-Tageshonorars von 800 Euro. Im Rahmen der Detailberatung geht es konkret zur Sache. Über eine vertiefende Energieanalyse soll ein Katalog für Maßnahmen zur Energieeinsparung erarbeitet werden – hierarchisch abgestuft unter der Prämisse, die größten energetischen Schwachstellen zuerst zu eliminieren. Für diese Beratung erhalten Unternehmen einen Zuschuss von 60 Prozent des maximal förderfähigen Tageshonorars (800 Euro) bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 Euro. Beide Beratungsleistungen können bei den Regionalpartnern (zum Beispiel IHK) unabhängig voneinander beantragt werden. Für die Finanzierung der Maßnahmen stehen zinsgünstige Kredite aus dem ERP-Energieeffizienzprogramm zur Verfügung. Die Fördermöglichkeiten reichen bis zu 100 Prozent der Investition mit einer Obergrenze von 10 Millionen Euro. Kleiner Tipp: Vielleicht kennt man als Handwerker ja auch den einen oder anderen Betrieb im Kundenportfolio, der für das KMU-Programm in Frage kommen könnte – und daraus könnte sich ja wiederum der eine oder andere Auftrag für den eigenen Betrieb ergeben …