
„Dampf machen“ ist ein beliebtes Spielchen am Bau. Das gleiche gilt aber gerade im Gegenteil auch fürs „Ausbremsen“. Das Jonglieren mit Fristen macht beides möglich. Beabsichtigt ist stets das Erzeugen von „Zugzwang“ oder, juristisch ausgedrückt, „Verzug“.
In schöner Eintracht versucht jeder im Ring, zu seinem eigenen Vorteil den anderen Beteiligten Fristen zu setzen. Dafür gibt es aber leider nicht in allen Fällen verbindliche Zeitvorgaben, was „strategische Fristsetzer“ natürlich versuchen für sich auszunutzen. Es gibt allerdings ein Regulativ, nämlich die Angemessenheit. Auf ihrer Basis werden Fristen, also kalendarische Termine und Zeiträume, in denen etwas Bestimmtes zu geschehen hat, über die Logik der allgemeinen Erfahrung definiert. Angemessene Fristen müssen beispielsweise für die Fälle Nachtrag, Bedenken, Behinderung, Mängelbeseitigung und Kündigung vereinbart werden, weil das BGB und die VOB hierzu keine Zeitvorgaben machen. Notfalls wird die Rechtmäßigkeit der Angemessenheit vor Gericht zu klären sein.
Sind Fristen zu kurz angesetzt, werden sie in längere „praxisgerechte“ Fristen umgewandelt – die dann aber auch definitiv einzuhalten sind. Gerichtlich durchgesetzte Verlängerungen können für Fristsetzer kostspielig werden, wenn sie im Nachhinein Verzugsfristen aushebeln. So mancher Fristenjongleur ist bei gerichtlichen Fristenverlängerungen schon auf seinen Mehrkosten für Drittfirmen sitzen geblieben, weil er die besagten Aufträge „zu schnell“ weiter vergeben hat. Weil es oft um hohe Streitsummen geht, versagen bei Fristenangelegenheiten auch alte Sprichwort-Weisheiten: guter Rat vom Rechtsanwalt ist in diesen Fällen nämlich durchaus nicht teuer, selbst wenn er etwas kostet.
Wie beruhigend ist es doch vor diesem Hintergrund, dass die VOB auch eine Reihe von Standardfristen vorgibt:
Bleibt am Ende der Hinweis, dass Auftragnehmer dem Thema „Fristen“ immer wieder zu wenig Beachtung schenken, obwohl sich vertraglich vereinbarte Fristen in Form der Auftragabwicklung und der finanziellen Risiken existenziell auf das Unternehmen auswirken. Die beruhigende Botschaft aus dem Bauch „irgendwie schaffen wir das schon“ darf deshalb das Warnschild aus dem Kopf nicht übertönen: wer Fristen nicht einhält, der zahlt in der Regel. Bekanntlich steht das Sprichwort „Zeit ist Geld“ bislang noch nicht in Frage ...