Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zum Seitenfuß springen
SAKRET Systemlösungen

Systeme für Terrassen- und Gartenwege

Terrassen und Gartenwege bilden die funktionale und gestalterische Basis hochwertiger Außenanlagen. Sie schaffen nutzbare Flächen, strukturieren den Außenraum und sorgen für dauerhaft sichere Verbindungen. Entscheidend für Wirkung und Langlebigkeit sind die Wahl geeigneter Beläge sowie eine fachgerechte Ausführung – von Platten und Fliesen bis hin zu Pflastersteinen.

Terrassenplatten verlegen – Systemlösungen von SAKRET

Für die Verlegung von Pflaster, Fliesen und Platten – ob Beton, Polygonal oder Naturstein (Sandstein, Granit, Marmor) – bietet SAKRET aufeinander abgestimmte Systemlösungen für gebundene und ungebundene Bauweisen. Die Produktsysteme decken alle Anforderungen an Untergrund, Bettungsmörtel und Fugenmaterial ab und sind auf die gängigen Belagsmaterialien abgestimmt.

Normgerechter Aufbau nach ZTV-Wegebau / Nutzungskategorie N1

Freiflächen und Gartenwege fallen unter die Nutzungskategorie N1 der ZTV-Wegebau. Der Aufbau hat entsprechend den dort definierten Anforderungen an Tragfähigkeit, Frostsicherheit und Wasserdurchlässigkeit zu erfolgen. Maßgeblich sind dabei:

  • Mindestgefälle von 1,5 % zur gesicherten Oberflächenentwässerung
  • Frostfreie Gründungstiefe je nach regionalem Lastfall
  • Kapillarbrechende Schicht als Trennlage zwischen Erdreich und Frostschutzkoffer
  • Verdichtungsnachweis des Unterbaus gemäß Anforderung

Unterbau: gebunden oder ungebunden

Voraussetzung für den Unterbau der Terrasse ist, dass dieser langlebig, tragfähig, frostsicher und wasserdurchlässig ausgeführt wird. Existiert bereits eine betonierte Grundfläche – beispielsweise als Keller- oder Garagendecke – ist diese vor Weiterverwendung auf Tragfähigkeit, Rissfreiheit und ausreichendes Gefälle zu prüfen. Andernfalls erfolgt die Verlegung in ungebundener Bauweise auf einem verdichteten Frostschutzkoffer. Für maximale Dauerhaftigkeit empfiehlt sich die gebundene Bauweise auf einem Betonfundament. In beiden Fällen gelten die in der ZTV-Wegebau definierten Anforderungen an Gefälle und Entwässerung.