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KUNSTHARZFUGEN IM SCHWIMMBADBEREICH

Neue Regelwerke im Trinkwasser- und Schwimmbadbereich 

Trinkwasser ist in Deutschland ein Lebensmittel, das die höchsten Qualitätsanforderungen erfüllt. Einer der Gründe dafür ist, dass alle Bestandteile im Leitungsnetz streng geregelt werden. Nun tritt eine neue Verordnung in Kraft, die den Einsatz von Werkstoffen in diesem Bereich regelt. 


Seit Dezember 2012 hatte das Umweltbundesamt (UBA) verbindliche Bewertungsgrundlagen für eine Trinkwasserverordnung erarbeitet, um Materialien und Werkstoffe für den Kontakt mit Trinkwasser einzuschätzen. Dabei haben das UBA und der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) gemeinsam ein Regelwerk für kunststoffhaltige Materialien (KTW= Kunststoffe im Trinkwasser) vorgelegt, die seit März 2019 als Trinkwasser Verordnung die bisherige KTW-Trinkwasserrichtlinie ersetzt. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist wird die neue „Verordnung für Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser“ im März 2021 rechtsverbindlich. Das beeinflusst auch den Einsatz von Materialien: Nun müssen sämtliche Werkstoffe in diesem sensiblen Bereich der neuen Verordnung entsprechen. 

Produkte mit passenden Prüfzertifikaten laut KTW-BWGL

Im Trinkwasserbereich werden neben kunststoffbeschichteten Beton- und Edelstahlbecken auch geflieste Becken gebaut. Für eine keramische Bekleidung ist es wichtig, Produkte mit entsprechenden Prüfzertifikaten zu wählen. Planer, Bauherren und Fliesenleger müssen daher überprüfen, ob die einzusetzenden Produkte für den Einsatzzweck geeignet und nach dem aktuellen KTW-BWGL Regelwerk (offiziell “Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser”) zertifiziert sind.

Beim Einsatz zementgebundener Werkstoffe wird sich in der nächsten Zeit nichts ändern. Das Umweltbundesamt will einer europäischen Regelung nicht vorgreifen, die derzeit ausgearbeitet wird. Bis dahin kann die trinkwasserhygienische Eignung von zementgebundenen Materialien mit einem Prüfzeugnis nach DVGW Arbeitsblatt W 347 nachgewiesen werden. Darüber hinaus ist eine Prüfung auf Migration chemischer Substanzen und das Wachstum von Mikroorganismen erforderlich. Diese wird in der Norm DIN EN 16421 geregelt, die das bisherige DVGW Arbeitsblatt W270 ersetzt hat.

Kunststoffe und andere organische Materialien – dazu zählen auch Kunstharzfugen und Silikone – müssen die Anforderungen der KTW-BWGL des UBA erfüllen. Dabei werden die Ausgangstoffe zunächst einzeln bewertet: Sie müssen auf einer „Positivliste“ für den Kontakt mit Trinkwasser stehen. Anschließend wird das Fertigprodukt einer praktischen chemischen Prüfung unterzogen. Die Materialien und Werkstoffen dürfen dabei keine toxischen, d.h. giftige oder für den Menschen schädliche Substanzen an das Wasser abgeben.

Schließlich müssen die Materialien weitere trinkwasserhygienische Anforderungen erfüllen. Dazu wird, wie bei mineralischen Materialien, die Förderung des mikrobiellen Wachstums durch die Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser nach den Vorgaben der Norm DIN EN 16421 untersucht.


Der Einsatz von Fugen im Schwimmbeckenbereich wird derzeit nicht explizit geregelt. Material und Verarbeitung sollten sich daher an der aktuellen KTW-Richtlinie orientieren

Belastung und Wasserqualität entscheiden über das Material und die Werkstoffe

Im Trinkwasser- und Schwimmbadbereich werden heutzutage sowohl zementäre wie auch Kunstharzfugen eingesetzt. Doch während die Fugen für Fliesenbelag im Trinkwasserbereich durch klare Anforderungen und Prüfvorschriften geregelt sind, gibt es derzeit keine expliziten Regelwerke für Produkte im Schwimmbeckenbereich. Bislang empfahl das damalige Bundesgesundheitsamt (BGA) für die Materialprüfung und -beurteilung eine „Eignungsprüfung für Kunststoffmaterialien im Schwimm- und Badebeckenbereich (KSW)“ aus dem Jahr 1989, die sich auf eine frühere KTW-Leitlinie von 1977 bezog. 2012 wurde ein Entwurf für ein neues KSW-Regelwerk zur hygienischen Beurteilung von nichtmetallischen Werkstoffen erstellt. Dieses wurde jedoch nie vom Umweltbundesamt veröffentlicht. Daher ist es für Planer, Bauherren und ausführende Handwerker empfehlenswert, sich bei der Fliesenverlegung und Verfugung an der aktuellen KTW-Richtlinie zu orientieren.

Die Frage, ob mineralische und kunstharzgebundene Fugen im Schwimmbadbereich – von den Duschen über Beckenumgänge bis zu den Becken – eingesetzt werden, hängt letztendlich von der Belastung ab. Einer mechanischen Beanspruchung durch Hochdruckreiniger und Reinigungsmaschinen kann eine Kunstharzfuge besser widerstehen als ein zementgebundenes Material. Gleiches gilt auch für die chemische Belastung durch Reinigungs- und Desinfektionsmittel. Auch die Wasserqualität im Schwimmbecken beeinflusst die Beständigkeit der Fugen im keramischen Belag: Denn bei speziellem Wasser, z. B. Thermalwasser, gibt eine Wasseranalyse Auskunft darüber, ob mineralische Fugen ausreichend beständig sind oder besser eine Kunstharzfuge gewählt werden sollte.

Leichte Verarbeitung und hohe Beständigkeit von Werkstoffen

Neue Werkstoffe helfen in diesem komplexen Zusammenhang oft weiter. So ist es SAKRET gelungen, eine Kunstharzfuge zu entwickeln, die die Vorteile der leichten Verarbeitung, wie wir sie von zementären Fugen kennen, mit der Beständigkeit einer Epoxidharzfuge vereint. Die SAKRET Epoxifuge EPF design lässt sich geschmeidig einfugen und mit einem herkömmlichen Schwammbrett schnell und einfach sauber waschen. Ein Waschzusatz ist dabei nicht erforderlich, die Fläche trocknet schleierfrei ab. Zudem kann das Material auch zum Verkleben des Fliesen- oder Mosaikbelags eingesetzt werden,

Mit dieser neuen Generation von Kunstharzfugen hat der Fachunternehmer endlich ein zuverlässiges Material, das dank der Prüfung nach KTW-BWGL sowohl im Schwimmbecken, als auch im Großküchenbereich und in privaten Nassräumen eingesetzt werden kann.


Die Entscheidung für mineralische oder kunstharzgebundene Fugen im Schwimmbad hängt davon ab, wie belastet die Fugen werden

Regelwerke für Materialien im Trinkwasserbereich

Die Trinkwasserverordnung legt hohe Standards für Materialien und Werkstoffe fest, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen. Diese Regelwerke sind entscheidend, um die Qualität des Trinkwassers zu gewährleisten und potenzielle Gesundheitsrisiken zu minimieren.

Für zementäre Materialien, wie Beton und Mörtel, gilt das DVGW Arbeitsblatt W347 als Bewertungsgrundlage. Dieses Arbeitsblatt gibt detaillierte Anforderungen an die trinkwasserhygienische Eignung von zementgebundenen Materialien vor und stellt sicher, dass sie keine schädlichen Substanzen an das Trinkwasser abgeben. Kunststoffe und andere organische Materialien, wie beispielsweise Dichtungen, Schläuche oder Rohrleitungssysteme, werden ab dem 21. März 2021 über die KTW-BMGL (Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser) geregelt. Dieses Regelwerk ersetzt die bisherigen Prüfzeugnisse und stellt sicher, dass die verwendeten Materialien den aktuellen Anforderungen an Trinkwasserhygiene und Sicherheit entsprechen

Regelung für Materialien in Schwimmbecken

Obwohl die Trinkwasserverordnung klar definierte Regelwerke für Materialien im Trinkwasserbereich vorgibt, gibt es derzeit keine entsprechende UBA-Regelung (Umweltbundesamt) speziell für Schwimmbecken. Dies führt dazu, dass Planer, Bauherren und ausführende Handwerker sich an den bestehenden KTW-Regelungen orientieren müssen, um sicherzustellen, dass die eingesetzten Materialien in Schwimmbecken hygienisch und sicher sind.

Werkstoffe für Schwimmbecken und Trinkwasserbereiche

Die Prüfung auf Migration chemischer Substanzen und das Wachstum von Mikroorganismen ist nach DIN EN 16421 (früher DVGW Arbeitsblatt W270) erforderlich.

Von Fugen in keramischen Belägen wird heute trotz sehr schmaler und filigraner Ausführung eine ästhetische Funktion erwartet und sie sollen dauerhaft das Auge erfreuen. Gleichzeitig steigen die Ansprüche bei hoher Beanspruchung, so vor allem bei barrierefreien Duschanlagen, Schwimm- und Wellnessbereichen.

Reaktionsharzgebundene Fugen sind hier die Lösung! Darüber hinaus ist die SAKRET EpoxidFuge EPF design gemäß Arbeitsblatt W270 auch im Trinkwasser- und Lebensmittelbereich einsetzbar.

Die EpoxiFuge EPF design - eine Fuge der neuesten Generation beeinträchtigt nicht die Raumluft: Die strengen Kriterien der GEV Emicode® EC 1 plus werden erfüllt, womit auch der maximale Schutz bei der späteren Nutzung gesichert ist.


Vorgaben der KTW-BWGL umsetzen dank Profi-Produkten von SAKRET

Die Trinkwasserverordnung gewährleistet die Qualität von Trinkwasser und die Sicherheit der Werkstoffe und Materialien in Trinkwasser- und Schwimmbadbereichen. Die KTW-BWGL sowie weitere Regelwerke und Normen stellen sicher, dass die eingesetzten Werkstoffe den Anforderungen entsprechen und sowohl im Trinkwasserbereich als auch in Schwimmbecken sicher und hygienisch verwendet werden können. Durch die Entwicklung neuer Werkstoffe und die ständige Verbesserung bestehender Produkte helfen Planern, Bauherren und ausführenden Handwerkern dabei, die strengen Vorgaben umzusetzen. Die Profi-Produkte von SAKRET orientieren sich an aktuellen Gesetzgebungen und Regelwerken und helfen dabei, nachhaltige, sichere und hygienische Lösungen vor allem für Trinkwasser- und Schwimmbadbereiche zu finden.

Abbildung des SAKRET Logos mit gelber Raute, schwarzem Schriftzug und scharzem Rahmen

Dr. Detlef Ricken

Marktmanagement Fliesen- und Natursteinverlegung

SAKRET Bausysteme GmbH & Co. KG

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